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Aktuelles/Blog

Landeseinheitliche SOP/SAA für NotSan in NRW?

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) hat am 13. Dezember 2016 „Standardisierte Arbeitsanweisungen (SAA)“  des Landesverbandes buero-arzt-rdÄrztlicher Leitungen Rettungsdienst NRW bekannt gegeben. Diese sollen eine einheitliche Ausbildung an den Notfallsanitäterschulen in Nordrhein-Westfalen gewährleisten.

Damit liegen jedoch keine flächendeckende, für das Rettungsfachpersonal im Einsatz verbindliche SOP/SAA vor. Es handelt sich lediglich um Ausbildungsempfehlungen. SOP für den Rettungsdienst-Einsatz  können bei der momentanen Rechtslagen nur von den jeweiligen Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst vor Ort „erlassen“ werden (vgl. § 7 Abs. 3 RettG NRW).

Die SAA und das Schreiben des MGEPA stehen hier zum Download bereit:

(Rein vorsorglich: An den beiden Dokumenten besteht gemäß § 5 UrhG kein urheberrechtlicher Schutz. Auch sind sie bereits einem großem Personenkreis bekannt, so dass kein Geheimhaltungsbedürfnis besteht)

 

Kategorie: Medizinrecht ·Rettungsdienst-Recht | von: Guido C. Bischof
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„Wenn der Patient nicht will – Was tun bei Transportverweigerung?

„Wenn der Patient nicht will – Was tun bei Transportverweigerung?“ ist der Titel meines Beitrages in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „retten! – Das Fachmagazin für den Rettungsdienst“ . Ich beschäftige mich dort mit Fragen wie: Darf der Patient überhaupt verweigern? Kann der Rettungsassistent oder Notfallsanitäter ihn über die Folgen aufklären? Was sollte ich dokumentieren? Bin ich mit einer Unterschrift des Patienten auf der sicheren Seite?

Der Thieme-Verlag stellt den Artikel freundlicher Weise gratis zur Verfügung. Hier ist sowohl eine Web-Version als auch die PDF-Variante erhältlich.

(retten! 2016; 5(04): 248-251
DOI: 10.1055/s-0042-114478)

Grundgesetzwidrige Diskriminierung durch unterschiedliche Schwimmbadpreise

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, das auswärtige Schwimmbadbesucher keine höheren Eintrittspreise zahlen müssen als Einheimische.

Ein Österreicher hatte zunächst vor dem Amtsgericht Lauf (Bayern) auf Rückzahlung eines Teils des Eintrittsgeldes für ein Schwimmbad geklagt. Er hatte einen höheren Eintrittspreis als Einheimische zahlen müssen. Das Amtsgericht wies die Klage ab, ebenso das Oberlandesgericht das eingelegte Rechtsmittel. Erst vor dem Bundesverfassungsgericht erhielt der Kläger gute neun Jahre nach der ersten Entscheidung (!) und elf Jahre nachdem der den Eintritt gezahlt hatte (!) Recht: Unterschiedliche Eintrittspreise im Schwimmbad für Einheimische und Auswärtige können grundrechtswidrig sein.

Die Entscheidung erscheint kurios, ist aber juristisch eigentlich gut nachvollziehbar und durchaus lesenswert.

Pressemitteilung des BVerfG

Volltext: Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 19. Juli 2016 – 2 BvR 470/08 –

Kategorie: Allgemein ·Unterhaltung | von: Guido C. Bischof
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Neustart und Neubau

Nachdem mein Blog unter blog.anwalt-bischof.de leider, sagen wir, kurzzeitig von interessierter asiatischer Seite übernommen und danach von mir abgeschaltet wurde, freue ich mich den Neubau meiner Seite nebst Blog präsentieren zu können.

Die Blog-Inhalte sind weitgehend gerettet worden, ich werde diese nach und nach hier einpflegen und Sie an dieser Stelle mit hoffentlich interessanten Informationen rund um Gesundheits- und Pflegerecht, Arzthaftung, Verkehrs- und Arbeitsrecht versorgen.

Kategorie: Allgemein | von: Guido C. Bischof
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