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Grundgesetzwidrige Diskriminierung durch unterschiedliche Schwimmbadpreise
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, das auswärtige Schwimmbadbesucher keine höheren Eintrittspreise zahlen müssen als Einheimische.
Ein Österreicher hatte zunächst vor dem Amtsgericht Lauf (Bayern) auf Rückzahlung eines Teils des Eintrittsgeldes für ein Schwimmbad geklagt. Er hatte einen höheren Eintrittspreis als Einheimische zahlen müssen. Das Amtsgericht wies die Klage ab, ebenso das Oberlandesgericht das eingelegte Rechtsmittel. Erst vor dem Bundesverfassungsgericht erhielt der Kläger gute neun Jahre nach der ersten Entscheidung (!) und elf Jahre nachdem der den Eintritt gezahlt hatte (!) Recht: Unterschiedliche Eintrittspreise im Schwimmbad für Einheimische und Auswärtige können grundrechtswidrig sein.
Die Entscheidung erscheint kurios, ist aber juristisch eigentlich gut nachvollziehbar und durchaus lesenswert.
Volltext: Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 19. Juli 2016 – 2 BvR 470/08 –
Neustart und Neubau
Nachdem mein Blog unter blog.anwalt-bischof.de leider, sagen wir, kurzzeitig von interessierter asiatischer Seite übernommen und danach von mir abgeschaltet wurde, freue ich mich den Neubau meiner Seite nebst Blog präsentieren zu können.
Die Blog-Inhalte sind weitgehend gerettet worden, ich werde diese nach und nach hier einpflegen und Sie an dieser Stelle mit hoffentlich interessanten Informationen rund um Gesundheits- und Pflegerecht, Arzthaftung, Verkehrs- und Arbeitsrecht versorgen.