Kanzlei Bischof.Legal
27432 Bremervörde
48155 Münster

Tel. 04761-866 93 53
Tel. 02305-53 10 100


Kosten

RA Bischof_ (138)

Erstberatung

Die Kosten einer Erstberatung bei mir betragen 190,-€ (inkl. Mehrwertsteuer). Die Erstberatung ist auch telefonisch, per Videokonferenz (Zoom) oder per eMail möglich. Die Kosten der Erstberatung zahlen Sie unmittelbar bei der Beratung. Neben Barzahlung gerne auch per Karte, Paypal oder durch vorherige Überweisung.

Wenn ich die Rechnung der Erstberatung bei Ihrer Rechtschutzversicherung einreichen soll, betragen die Kosten der Erstberatung 226,-€ (inkl. Mehrwertsteuer). Sofern Ihre Versicherung nicht zahlt, sind Sie zum Ausgleich verpflichtet.

Eine Erstberatung ist eine einmalige, pauschale, überschlägige Einstiegsberatung von maximal 45 Minuten. Dazu gehören keine vorherigen Recherchen. Es kann daher sein, dass in der  Erstberatung noch keine vollständige rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes möglich ist.

Sofern Sie unsicher sind, ob Sie überhaupt einen Anwalt benötigen und ich Sie beraten oder vertreten kann, ist ein erstes Telefonat zur Klärung dieser Fragen unverbindlich und kostenlos.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Bei einigen Mandaten zur Vertretung kann ich Ihnen weiterhin eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anbieten. Die Gebühren werden dabei entweder anhand des Streitwertes berechnet oder ergeben sich aus einem im RVG vorgegebenen Gebührenrahmen.

Diese Abrechnung ist zum einen für juristische Laien teilweise schwer zu durchblicken. Zum anderen kann die Abrechnung nach dem RVG insbesondere bei relativ niedrigen Streitwerten unwirtschaftlich sein.  In diesen Fällen vereinbare ich mit Ihnen eine zusätzliche Vergütung. Diese Gebühren werden regelmäßig nicht von einer Rechtsschutzversicherung oder der Gegenseite übernommen. Gerne informiere ich Sie  über die Details.

Pauschalvereinbarungen/Standardleistungen

Für einige „Standardleistungen“ kann ich Ihnen für meine Leistungen einen Pauschalpreis anbieten. Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer:

Widerspruchsverfahren Sozialrecht (z. B. Leistungen Krankenkasse, Schwerbehinderung) mit bis zu vier Stunden Bearbeitungszeit (Inklusivzeit)

1.010,00 €

Klageverfahren Sozialrecht, mit bis zu sechs Stunden Bearbeitungszeit (Inklusivzeit)

1.480,00 €

Strafrechtliche Ermittlungsverfahren mit bis zu vier Stunden Bearbeitungszeit (Inklusivzeit)

950,00 €

Widerspruchsverfahren Prüfungen, z. B. Berufsabschlussprüfungen Notfallsanitäter:Innen; Pflegeberufe, Hebammen, Physiotherapie mit bis zu zehn Stunden Bearbeitungszeit (Inklusivzeit)

2.750,00 €

Alle genannten Preise sind einschließlich Mehrwertsteuer. Sofern anfallend, kommen Gebühren Dritter (z. B. von Behörden oder Gerichten) dazu. Die oben genannte enthaltene Bearbeitungsdauer (Inklusivzeit) reicht für die meisten Mandate völlig aus. Sollte in seltenen Fällen zusätzliche Bearbeitungszeit erforderlich sein, berechne ich diese mit dem unten angegebenen Stundensatz. Ich erfasse die Zeit minutengenau und gebe Ihnen mindestens eine Stunde vor Ablauf der Inklusivzeit eine „Vorwarnung“. Auch hier ist mir Kostentransparenz wichtig.

Zeithonorar

In einigen Mandaten schließe ich Vereinbarungen über einen Stundensatz, zum Beispiel für weitergehende Beratungen oder juristische Gutachten. Die Abrechnung erfolgt minutengenau mit einer entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dieser Stundensatz beträgt für Verbraucher (=Privatkunden, vgl. § 13 BGB) 250,00 € (inkl. Mehrwertsteuer), für andere Auftraggeber beträgt mein Stundensatz 297,50 € (inkl. Mehrwertssteuer; entspricht 250,-€ netto).

Für Seminare unterbreite ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot, hier kalkuliere ich abweichend von den o. g. Stundensätzen. Fragen Sie gerne an.

Rechtschutzversicherungen

Wenn Sie mich zu Ihrer Vertretung beauftragen, sende ich gerne für Sie eine erste Kostendeckungsanfrage an Ihre Versicherung. Rückfragen der Versicherung leiten wir an Sie weiter. Bei Erstberatungen übernehmen Sie die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.

Rechtschutzversicherungen decken in der Regel nur die Kosten der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Zusagen ob und in welchem Umfang eine Rechtschutzversicherung Leistungen übernimmt, können weder ich, noch meine Mitarbeitenden tätigen. Dies liegt an einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherungsverträge, unterschiedlichen Leistungsumfängen und nicht vorhersehbarem Regulierungsverhalten der Versicherungen.
Mir ist es daher wichtig, Ihnen den Kostenaspekt vorher klar zu kommunizieren.

Sofern Sie weitere Korrespondenz durch uns mit der Rechtschutzversicherung wünschen, stellt dies eine separate Angelegenheit im Sinn des § 17 RVG dar, die gesondert von Ihnen zu vergüten ist.