Kanzlei Bischof

Erinstraße 9 44575 Castrop-Rauxel Tel. 02305 -590 77 57


Kosten

RA Bischof_ (138)

Ein Sprichwort sagt „Guter Rat ist teuer“. Das stimmt mit Einschränkungen.

Sofern Sie unsicher sind, ob Sie überhaupt einen Anwalt benötigen und ich Sie beraten oder vertreten kann, ist ein erstes Telefonat zur Klärung dieser Fragen unverbindlich und kostenlos. Eine eventuell folgende Erstberatung ist jedoch kostenpflichtig.

Erstberatung

Für die Erstberatung schliessen wir zuvor eine Vergütungsvereinbarung, damit Sie Klarheit über die Kosten haben. Die Kosten einer Erstberatung bei mir betragen 180,-€ (inkl. Mehrwertsteuer). Die Erstberatung ist auch telefonisch, per Videokonferenz (Zoom) oder per eMail möglich.

Eine Erstberatung ist eine einmalige pauschale, überschlägige Einstiegsberatung von maximal 45 Minuten. Dazu gehören keine vorherigen Recherchen. Es kann daher sein, dass in der  Erstberatung noch keine vollständige rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes möglich ist. Sofern Sie vorab den Sachverhalt und Ihre Fragen grob schildern, werde ich Sie aber mit höchster Wahrscheinlichkeit entweder kompetent beraten können, oder Ihnen vorab eineN KollegIn empfehlen.

Die Kosten der Erstberatung zahlen Sie unmittelbar bei der Beratung. Neben Barzahlung gerne auch per Karte, Paypal oder durch vorherige Überweisung.

Sonstige Beratungen, juristische Gutachten

Für weitere Beratungen, juristische Gutachten oder Stellungnahmen stehe ich auf Basis eines zuvor vereinbarten Stundensatzes zur Verfügung. Dieser Stundensatz beträgt für Verbraucher (=Privatkunden, vgl. § 13 BGB) 210,00 € (inkl. Mehrwertsteuer), für andere Auftraggeber beträgt mein Stundensatz 249,90 € (inkl. Mehrwertssteuer; entspricht 210,-€ netto).

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Bei vielen Mandaten zur Vertretung erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren werden dabei entweder anhand des Streitwertes berechnet oder ergeben sich aus einem im RVG vorgegebenen Gebührenrahmen.

Ich weiß, dass dies für juristische Laien teilweise schwer zu durchblicken ist. Gerne informiere ich Sie daher über die Details und biete Ihnen auch Alternativen an.

Pauschalvereinbarungen/Standardleistungen

Für einige „Standardleistungen“ kann ich Ihnen für meine Leistungen einen Pauschalpreis anbieten. Alle Preise inkl. Mehrwertssteuer:

Widerspruchsverfahren Sozialrecht

( z. B. Leistungen Krankenkasse, Schwerbehinderung) mit bis zu vier Stunden Bearbeitungszeit (Inklusivzeit)

850,00 €

Klageverfahren Sozialrecht

mit bis zu fünf Stunden Bearbeitungszeit (Inklusivzeit)

1.250,00 €

Ermittlungsverfahren mit bis zu vier Stunden Bearbeitungszeit (Inklusivzeit)

950,00 €

Widerspruchsverfahren Prüfungen, z. B. Berufsabschlussprüfungen Notfallsanitäter:Innen; Pflegeberufe mit bis zu sieben Stunden Bearbeitungszeit (Inklusivzeit)

2.100,00 €

Alle genannten Preise sind einschließlich Mehrwertsteuer. Sofern anfallend, kommen Gebühren Dritter (z. B. von Behörden oder Gerichten) dazu. Die oben genannte enthaltene Bearbeitungsdauer (Inklusivzeit) reicht für die meisten Mandate völlig aus. Sollte in sehr seltenen Fällen zusätzliche Bearbeitungszeit erforderlich sein, berechne ich diese mit dem unten angegeben Stundensatz. Ich erfasse die Zeit minutengenau und gebe Ihnen mindestens eine Stunde vor Ablauf der Inklusivzeit eine „Vorwarnung“. Auch hier ist mir Kostentransparenz wichtig.

Zeithonorar

In einigen Mandaten, z. B. bei sehr zeitintensiven Tätigkeiten, schließe ich Vereinbarungen über einen Stundensatz. Die Abrechnung erfolgt minutengenau mit einer entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dieser Stundensatz beträgt für Verbraucher (=Privatkunden, vgl. § 13 BGB) 210,00 € (inkl. Mehrwertsteuer), für andere Auftraggeber beträgt mein Stundensatz 249,90 € (inkl. Mehrwertssteuer; entspricht 210,-€ netto).

Rechtschutzversicherungen

Wenn Sie mich zu Ihrer Vertretung beauftragen, sende ich gerne für Sie eine erste Kostendeckungsanfrage an Ihre Versicherung. Rückfragen der Versicherung leiten wir an Sie weiter. Bei Erstberatungen übernehmen Sie die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.

Rechtschutzversicherungen decken in der Regel nur die Kosten der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Zusagen ob und in welchem Umfang eine Rechtschutzversicherung Leistungen übernimmt, können weder ich, noch meine Mitarbeitenden tätigen. Dies liegt an einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherungsverträge, unterschiedlichen Leistungsumfängen und nicht vorhersehbarem Regulierungsverhalten der Versicherungen.
Mir ist es daher wichtig, Ihnen den Kostenaspekt vorher klar zu kommunizieren.

Sofern Sie weitere Korrespondenz durch uns mit der Rechtschutzversicherung wünschen, stellt dies eine separate Angelegenheit im Sinn des § 17 RVG dar, die gesondert von Ihnen zu vergüten ist.