Ein Sprichwort sagt „Guter Rat ist teuer“. Das stimmt mit Einschränkungen.
Sofern Sie unsicher sind, ob Sie überhaupt einen Anwalt benötigen und ich Sie beraten oder vertreten kann, ist ein erstes Telefonat zur Klärung dieser Fragen unverbindlich und kostenlos. Eine eventuell folgende Erstberatung ist jedoch kostenpflichtig.
Erstberatung
Für die Erstberatung schliessen wir zuvor eine Vergütungsvereinbarung, damit Sie Klarheit über die Kosten haben. Die Kosten einer Erstberatung bei mir betragen ab 180,-€ (inkl. Mehrwertsteuer). Die Erstberatung ist auch telefonisch, per Videokonferenz (Zoom) oder per eMail möglich.
Eine Erstberatung ist eine einmalige pauschale, überschlägige Einstiegsberatung von maximal 45 Minuten. Dazu gehören keine vorherigen Recherchen. Es kann daher sein, dass in der Erstberatung noch keine vollständige rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes möglich ist. Sofern Sie vorab den Sachverhalt und Ihre Fragen grob schildern, werde ich Sie aber mit höchster Wahrscheinlichkeit entweder kompetent beraten können, oder Ihnen vorab eineN KollegIn empfehlen.
Die Kosten der Erstberatung zahlen Sie unmittelbar bei der Beratung. Neben Barzahlung gerne auch per Karte, Paypal oder durch vorherige Überweisung.
Sonstige Beratungen, juristische Gutachten
Für weitere Beratungen, juristische Gutachten oder Stellungnahmen stehe ich auf Basis eines zuvor vereinbarten Stundensatzes zur Verfügung.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Bei vielen Mandaten zur Vertetung erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren werden dabei entweder anhand des Streitwertes berechnet oder ergeben sich aus einem im RVG vorgegebenen Gebührenrahmen.
Ich weiß, dass dies für juristische Laien teilweise schwer zu durchblicken ist. Gerne informiere ich Sie daher über die Details und biete Ihnen auch Alternativen an.
Pauschalvereinbarungen
Für einige „Standardleistungen“ kann ich Ihnen einen Pauschalpreis anbieten. Dies gilt zum Beispiel für sozialrechtliche Widerspruchsverfahren, etwa im Schwerbehinderten-Recht oder bei der Ablehnung der Kostenübernahme für Cannabis, zudem für die meisten Prüfungsanfechtungen.
Zeithonorar
In einigen Mandaten, z. B. bei sehr zeitintensiven Tätigkeiten, schließe ich Vereinbarungen über einen Stundensatz. Die Abrechnung erfolgt minutengenau mit einer entsprechenden Leistungsbeschreibung.
Rechtschutzversicherungen
Wenn Sie mich zu Ihrer Vertretung beauftragen, sende ich gerne für Sie eine erste Kostendeckungsanfrage an Ihre Versicherung. Rückfragen der Versicherung leiten wir an Sie weiter. Bei Erstberatungen übernehmen Sie die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.
Zusagen ob und in welchem Umfang eine Rechtschutzversicherung Leistungen übernimmt, können weder ich, noch meine Mitarbeitenden tätigen. Dies liegt an einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherungsverträge, unterschiedlichen Leistungsumfängen und nicht vorhersehbarem Regulierungsverhalten der Versicherungen.
Mir ist es daher wichtig, Ihnen den Kostenaspekt vorher klar zu kommunizieren.
Sofern Sie weitere Korrespondenz durch uns mit der Rechtschutzversicherung wünschen, stellt dies eine separate Angelegenheit im Sinn des § 17 RVG dar, die gesondert von Ihnen zu vergüten ist.