Neben dem Konsum oder gar der Abhängigkeit von Drogen, können auch Erkrankungen zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Einen solchen Fall hat das Verwaltungsgericht München entschieden und die Entziehung der Fahrerlaubnis bei einem Diabetes-Kranken bestätigt.
Der spätere Kläger verursachte zunächst einen Verkehrsunfall mit Sachschaden. Gegenüber der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft hatte er angegeben, aufgrund seiner Diabetes-Erkrankung fahrunfähig gewesen zu sein. Im Unfallzeitpunkt hatte er nur noch einen Blutzucker-Spiegel von 27mg/dl. Die Staatsanwaltschaft erließ einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c Strafgesetzbuch –StGB-). Nachdem der Kläger durch einen Rechtsanwalt Einspruch einlegen ließ, kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht. Dort erklärte er, der Unfall habe nicht mit seinem Diabetes zu tun gehabt, auch sei sein Diabetes keine Krankheit. Angesichts der vorherigen Ausführungen und des Blutzuckerspiegels bestätigte das Amtsgericht den Strafbefehl. Der Fahrer wurde zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot von drei Monaten verurteilt.
Nach Monaten Post vom Straßenverkehrsamt
Einige Monate nach der Verurteilung durch das Amtsgericht erhielt der Fahrer Post vom Straßenverkehrsamt. Die Fahrerlaubnis-Behörde forderte ein verkehrsmedizinisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle. Geklärt werden sollte damit, ob der Kläger gesundheitlich noch in der Lage ist Kraftfahrzeuge zu führen und eine ausreichend Krankheitseinsicht vorlag.
Das Gutachten ergab mehrfach vorliegende Unterzuckerungen (Hypoglykämien) und eine gestörte Wahrnehmung der Unterzuckerungen. Daraufhin entzog das Straßenverkehrsamt die Fahrerlaubnis. Der dagegen gerichtete Eilantrag zum Verwaltungsgericht blieb erfolglos.
Fahrerlaubnisentzug durch Gericht bestätigt
Das Verwaltungsgericht führte aus, das nach dem Ergebnis des Gutachtens und den Äußerungen des Klägers vor dem Amtsgericht feststehe, dass der Kläger seine Diabeteserkrankung und die Folgen, die diese für eine Teilnahme am Straßenverkehr haben kann unterschätzt. (Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 15. Mai 2017, M 6 S 17.16)
Das Verfahren hätte eventuell für den Kläger einen günstigeren Ausgang nehmen können, wenn sich dieser in der strafrechtlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht weniger uneinsichtig gezeigt hätte und eine medizinische Begleitung unmittelbar nach dem Unfall angesichts des drohenden Fahrerlaubnis-Entzugs erfolgt wäre. Der Prozess zeigt auch, dass noch Monate nach der strafrechtlichen oder ordnungswidrigkeitesrechtlichen Beendigung einer Angelegenheit das Straßenverkehrsamt mit einem Führerscheinentzug zuschlagen kann.
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