Kanzlei Bischof
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Medizinrecht

Hebammen-Prüfung anfechten: Gute Erfolgsaussichten nutzen

Die Hebammen-Ausbildung im Wandel

Die Ausbildung zur Hebamme befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Während sie früher als klassische Berufsausbildung galt, entwickelt sie sich zunehmend zu einem akademischen Studium. In diesem Kontext ist das Übergangsrecht für die Prüfungen äußerst komplex. Es gilt sowohl die alte Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV) als auch die neue Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV). Selbst bei Anwendung der alten Regelungen müssen komplizierte Verweise auf die neuen Bestimmungen beachtet werden.

Rechtslage und formelle Fehler bei der Prüfung

Die unübersichtliche Rechtslage erschwert es den Prüfungsausschüssen, Fehler zu vermeiden. Wenn Kandidatinnen die Hebammen-Prüfung nicht bestehen und diese anfechten, können formelle Fehler der Prüferinnen zu einer Wiederholung der Prüfung führen. Solche Fehler sind häufig der Schlüssel zu einer erfolgreichen Anfechtung.

Um mögliche Fehler zu identifizieren, ist eine gründliche rechtliche Analyse erforderlich. Nach einem Antrag auf Akteneinsicht bei der Prüfungsbehörde ist es notwendig, die gesamte Prüfungsakte zu prüfen. Nur so können Unstimmigkeiten bei der Zusammensetzung des Prüfungsausschusses, dem Prüfungsablauf und der Bewertung aufgedeckt werden. Eine einfache Einsicht in die Prüfungsdokumentation reicht oft nicht aus, da umfangreiches Fachwissen im Prüfungsrecht erforderlich ist. Daher ist die Beauftragung eines spezialisierten Anwalts ratsam.

Widerspruchsfrist unbedingt beachten

Wie sollte man vorgehen, wenn man die Hebammen-Prüfung anfechten möchte? Zunächst ist es entscheidend, die Widerspruchsfrist von einem Monat nach Erhalt des Bescheids über das Nicht-Bestehen einzuhalten. Der Zugang kann auch durch Einwurf des Bescheids in den Briefkasten erfolgen. Das Einhalten dieser Frist ist von großer Bedeutung, da ein Widerspruchsverfahren an einer versäumten Frist scheitern kann. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde oder Hochschule vorliegen. Wird die Frist versäumt, ist eine Anfechtung der Hebammen-Prüfung nicht mehr möglich. Sollte die Frist kurz vor dem Ablauf stehen, kann der Widerspruch auch unkompliziert selbst eingelegt werden. Ein kurzer Brief, in dem der Widerspruch eingelegt wird und die Mitteilung, dass eine ausführliche Begründung folgt, ist ausreichend.

Sie suchen nach einem Rechtsanwalt um Ihre Hebammen-Prüfung anzufechten? Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

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Geschützt: Klinische Krisenintervention: Rechtliche Aspekte

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NotSanG und NotSan-APrV für Praxisanleitende

Für angehende Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter habe ich einen Unterricht zum Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und der Notfallsanitäter-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSan-APrV) gestaltet.

Die Teilnehmenden finden die Präsentation hier: Das Passwort gab es in der Veranstaltung.

Das Thema eignet sich übrigens auch sehr gut für die jährliche Praxisanleiter-Fortbildung. Sie suchen auch einen Dozenten für Recht in ihrer Praxisanleiter-Fortbildung? Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

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Rechts Fresh Up für NotSan-Azubis

Meinen herzlichen Dank für die sehr engagierte Teilnahme am 11. April 2024.

Die Teilnehmenden können hier die Präsentation herunterladen, das Passwort gab es in der Veranstaltung

Bei Interesse an dem angekündigten Gratis-Online-Seminar: Sendet mir einfach eine eMail an die Adresse aus der Präsentation oder nutzt das Kontaktformular

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NotSan: Prüfungsvorbereitung Recht

Teil 2 der Prüfungsvorbereitung Recht für die Auszubildenden zur Notfallsanitäterin und zum Notfallsanitäter: Der Fokus lag auf spannenden Themen wie Schweigepflicht, Behandlungsfehlern und der norwendigen Dokumentation. Ich wünsche viel Erfolg für die Abschlussprüfung.

Vielen Dank für Eure engagierte Beteiligung! Die Präsentation gibt es hier, das Passwort gab es in der Veranstaltung.

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Fortbildung: Zivil- und strafrechtliche Haftung im Rettungsdienst

Vielen Dank für eine sehr engagierte Fortbildung Zivil- und strafrechtliche Haftung im Rettungsdienst in Nordhessen.

Die Teilnehmenden finden die Präsentation hier. Wie fast immer gab es das Passwort in der Veranstaltung.

Ich freue mich auf die Folgetermine zu dieser Rettungsdienst-Fortbildung.

Sind Sie auch auf der Suche nach einer Rechts-Fortbildung für Ihren Rettungsdienst? Nehmen Sie gerne Kontakt auf.

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Leitstellen-Lehrgang: Rechtliche Grundlagen

Im Leitstellen-Lehrgang habe ich wieder den Part „Rechtsgrundlagen für Leitstellen-DisponentInnen“ vermitteln dürfen. Vielen Dank für engagierte Gespräche um Haftung und mehr in der Integrierten Leitstelle.

Die Teilnehmenden können die Präsentation hier herunterladen:

Sind Sie auch auf der Suche nach einer Rechts-Fortbildung für die Leitstelle? Nehmen Sie gerne Kontakt auf.

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Train the Prüfer – Lehrkräfte-Fortbildung Notfallsanitäter-Ausbildung

Heute habe ich mit sehr engagierten Lehrkräften eine Fortbildung für Prüferinnen und Prüfer in der Notfallsanitäter-Ausbildung durchgeführt. Vielen Dank!

Die Präsentation gibt es hier zum Download. Das Passwort gab es in der Veranstaltung:

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