Medizinrecht
Leitstellen-Lehrgang April 2023 – Rechtsgrundlagen
Die Teilnehmenden des Moduls „Rechtsgrundlagen“ im Leitstellen-Lehrgang können hier meine Präsentation als PDF herunterladen. Das Passwort gab es in der Veranstaltung.
Rechts-Repetitorium für NotSan-Azubis
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer meines Wiederholungsworkshops Rechtskunde an der Rettungsdienstschule Hochsauerlandkreis können hier meine Präsentation als PDF herunterladen:
Rechtliche Aspekte für NotSan-Praxisanleiter
Gerne war ich letzte Woche in dem Lehrgang für Praxisanleiter in Duisburg zu Gast und habe dort Rechtsthemen rund um die Notfallsanitäter-Ausbildung referiert. Die Teilnehmer können wie besprochen meine Folien hier als PDF herunterladen. Das Passwort gab es in der Veranstaltung.
Geschützt: Leitstellen-Lehrgang Januar 2023
Online-Diskussion Notfallsanitäter-Gesetz: Aufzeichnung jetzt verfügbar
In der letzten Woche durfte ich an einer Online-Diskussion um § 2a NotSanG teilnehmen. Veranstalter war die Deutsche Gesellschaft für Rettungswissenschaften e. V. (DGRe). Teilnehmende waren:
Markus Eitzer (Stadtrechtsrat, Notfallsanitäter, Mannheim)
Thomas Hochstein (Erster Staatsanwalt, Rettungssanitäter, Stuttgart)
Prof. Dr. Andreas Pitz (Professor für Gesundheitsrecht, Rettungsassistent, Mannheim) Guido C. Bischof (Fachanwalt, Notfallsanitäter, Castrop-Rauxel)
Die Aufzeichnung ist jetzt auf Youtube verfügbar:
Der DGRe, namentlich Thomas Hofmann, danke ich für die Einladung und die Moderation.
Geschützt: Rettungsdienstfortbildung in Oberhausen
Corona-Quarantäne rechtswidrig, wenn Arbeit erlaubt
Aus den „Frühzeiten“ der Pandemie liegt hier noch ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, über den ich noch nicht geschrieben habe.
Ich war beauftragt, gegen eine „Absonderungsverfügung“, also eine Quarantäne-Anordnung eines Gesundheitsamtes vorzugehen. Dies war letztlich auch erfolgreich.
In einem Nebenaspekt befasst sich das Verwaltungsgericht mit der sog. „Arbeits-Quarantäne“. Gemeint ist, dass einer Person die „ansteckungsverdächtig“ ist oder eine Kontaktperson ist, eine Absonderung (Quarantäne) auferlegt wird. Zugleich wird dieser Person aber gestattet, ihrer Arbeit nachzugehen.
Diese war insbesondere bei Mitarbeitenden im Gesundheitswesen üblich. Diese mussten -bei entsprechende Verdacht oder gar Nachweis einer Infektion- in Quarantäne, „durften“ aber dennoch arbeiten.
Wenn man über diese Arbeits-Quarantäne nachdenkt: ist dies schon etwas merkwürdig: Eine eventuell infektiöse Person muss sich isolieren, darf (oder besser: muss) jedoch weiter arbeiten und hat dabei Kontakt zu erkrankten oder gesundheitlich geschwächten Personen.
Das Verwaltungsgericht findet deutliche Worte:
Ungeachtet dessen erweist sich die hier angeordnete häusliche
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 20 L 1232/20
Absonderung als ermessensfehlerhaft. Die Maßnahme ist unverhält-
nismäßig. Dadurch, dass der Antragstellerin gestattet wurde, während
der häuslichen Absonderung ihrer Arbeit außerhalb des Hauses nach-
zugehen, ist die Eignung der Maßnahme für eine Unterbrechung einer
Infektionskette grundlegend in Frage gestellt.
Kurzfassung: Wenn Quaranänte oder Absonderung, dann auch „echt und komplett“. Die Anordnung einer „Arbeits-Quarantäne“ wird regelmäßig zur rechtswidrig der kompletten Quarantäne-Anordnung führen.
Guido C. Bischof verantwortet Kapitel in medizinrechtlichem Kompendium
Der C. F. Müller-Verlag hat kürzlich die 56. Aktualisierung zum Werk „Gesundheitsrecht – Kompendium für die Rechtspraxis“ veröffentlicht.
Damit enthält das Kompendium erstmals Kapitel zur Thematik „Rettungsdienst und Notfallversorgung“. Es ist einer der wenigen deutschsprachigen Fachbücher, in dem diese Thematik überhaupt behandelt wird. Verantwortlicher Autor ist Guido C. Bischof, Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht und Notfallsanitäter.