Kanzlei Bischof

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Fortbildung Einsatzfahrten: Rechtliche und praktische Aspekte

Ich freue mich sehr, dass ich heute bei einer Feuerwehr in Niedersachsen eine Fortbildung zum Thema Rechtliche und praktische Aspekte von Einsatzfahrten durchführen durfte. Allen Beteiligten meinen herzlichen Dank. Die verwandten Folien gibt es hier zum Download:

Das Passwort gab es -wie immer- in der Veranstaltung.

Sind Sie auch auf der Suche nach einer Rechts-Fortbildung für Ihre Feuerwehr? Nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Kategorie: Feuerwehr-Recht ·Verkehrsrecht | von: Guido C. Bischof
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Seminar: Rechtsgrundlage der Leitstellen-Arbeit

In dieser Woche durfte ich bei einer Berufsfeuerwehr im Ruhrgebiet ein Seminar zu Rechtsgrundlagen der Leitstellen-Arbeit halten. Vielen Dank!

Die Teilnehmer können die Präsentation hier herunterladen, das Passwort gab es in der Veranstaltung:

Sind Sie auch auf der Suche nach einer Rechts-Fortbildung für die Leitstelle? Nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Fortbildung: Zivil- und strafrechtliche Haftung im Rettungsdienst

Vielen Dank für eine sehr engagierte Fortbildung Zivil- und strafrechtliche Haftung im Rettungsdienst in Nordhessen.

Die Teilnehmenden finden die Präsentation hier. Wie fast immer gab es das Passwort in der Veranstaltung.

Ich freue mich auf die Folgetermine zu dieser Rettungsdienst-Fortbildung.

Sind Sie auch auf der Suche nach einer Rechts-Fortbildung für Ihren Rettungsdienst? Nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Kategorie: Medizinrecht ·Rettungsdienst-Recht | von: Guido C. Bischof
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Leitstellen-Lehrgang: Rechtliche Grundlagen

Im Leitstellen-Lehrgang habe ich wieder den Part „Rechtsgrundlagen für Leitstellen-DisponentInnen“ vermitteln dürfen. Vielen Dank für engagierte Gespräche um Haftung und mehr in der Integrierten Leitstelle.

Die Teilnehmenden können die Präsentation hier herunterladen:

Sind Sie auch auf der Suche nach einer Rechts-Fortbildung für die Leitstelle? Nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Kategorie: Feuerwehr-Recht ·Medizinrecht ·Rettungsdienst-Recht | von: Guido C. Bischof
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Train the Prüfer – Lehrkräfte-Fortbildung Notfallsanitäter-Ausbildung

Heute habe ich mit sehr engagierten Lehrkräften eine Fortbildung für Prüferinnen und Prüfer in der Notfallsanitäter-Ausbildung durchgeführt. Vielen Dank!

Die Präsentation gibt es hier zum Download. Das Passwort gab es in der Veranstaltung:

Sie suchen auch eine Fortbildung für Lehrkräfte oder Praxisanleiter zu Notfallsanitäter-Prüfungen? Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Kategorie: Medizinrecht ·Rettungsdienst-Recht | von: Guido C. Bischof
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Rechtliche Aspekte für Leitstellen-DisponentInnen 8. November 2023

Vielen Dank für eine schöne Veranstaltung im Norden. Die Teilnehmenden können hier meine Präsentation herunterladen, das Passwort gab es in der Veranstaltung.

Kategorie: Rettungsdienst-Recht | von: Guido C. Bischof
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Rechtliche Fehler bei Notfallsanitäter-Prüfungen: Fortbildung für Lehrkräfte

Heute war ich im schönen Bremen zu Gast und habe dort zu Lehrkräften über rechtliche Fehler bei Notfallsanitäter-Prüfungen gesprochen. Die Teilnehmenden können wie besprochen meine Folien hier als PDF herunterladen. Das Passwort gab es in der Veranstaltung.

Kategorie: Rettungsdienst-Recht | von: Guido C. Bischof
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Rückzahlungsklausel bei Fortbildungen: Oft unwirksam

Mitarbeiter die sich fortbilden wollen, sind eine Win/Win-Situation.   Häufig übernehmen Arbeitgeber die Fortbildungskosten. Im Gegenzug wird vereinbart, dass der Mitarbeiter im Anschluss eine gewisse Zeit im Unternehmen bleibt, andernfalls muss er die Fortbildungskosten zumindest teilweise zurückzahlen.

Weitgehend unbekannt ist, dass derartige Rückzahlungs-Vereinbarungen hohen Anforderungen genügen müssen, um wirksam zu sein. Ist die Rückzahlungsklausel nicht wirksam, ist der Mitarbeiter daran nicht gebunden. Er kann sich also mit frischer Fortbildung „aus dem Staub machen“. Eine Situation die der Arbeitgeber natürlich gerade verhindern wollte.

Rechtlich betrachtet sind derartige Rückzahlungsklauseln fast immer „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ auch wenn sie einzelvertraglich mit dem Mitarbeiter vereinbart wurden. Damit ist aber das „große Fass“ der Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 307 und folgende Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geöffnet und es lauern zahlreiche Unwirksamkeitsrisiken.

Konkrete Summe muss erkennbar sein

So muss zum Beispiel der entsprechenden Rückzahlungsklausel zu entnehmen sein, welche konkreten Rückzahlungsverpflichtungen in welcher Höhe, unter welchen Bedingungen auf den Mitarbeiter zukommen. Die Rückzahlungsklausel muss so formuliert sein, dass dem Arbeitgeber als Verwender keine vermeidbaren Spielräume hinsichtlich der erstattungspflichtigen Kosten entstehen.

Der Mitarbeiter muss also erkennen können, welche konkrete Summe er unter welchen Umständen zurückzahlen muss. Ferner muss Art und Berechnungsgrundlagen der ggf. zu erstattenden Kosten angegeben sein, damit der Arbeitnehmer sein Rückzahlungsrisiko ausreichend einschätzen kann. Ist etwa in der Rückzahlungsklausel keine konkrete Summe genannt, spricht dies bereits für eine Unwirksamkeit der Klausel.

In einem kürzlich vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschiedenem Fall hatte der Arbeitgeber auf Rückzahlung von Fortbildungskosten in Höhe von ca. 21.000,-€ geklagt. In zwei Instanzen wurde die Klage jedoch abgewiesen, weil die Rückzahlungsklausel nicht den oben skizzierten Kriterien entsprach. Der Mitarbeiter konnte das Unternehmen ohne Zahlung verlassen. (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 08. März 2017 – 3 Sa 275/16 –, juris Rn. 58 ff.)

Haben Sie Fragen zum Thema Wirksamkeit einer Rückzahlungsklausel oder zum Arbeitsrecht allgemein? Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Kategorie: Arbeitsrecht ·Rettungsdienst-Recht | von: Guido C. Bischof
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