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Entscheidung des OVG Thüringen zu § 2a NotSanG
Das Oberverwaltungsgericht Thüringen hat eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Weimar bestätigt: Eine Vorabdelegation geht eigenverantwortlichen Maßnahmen eines Notfallsanitäters vor (§ 2a NotSanG). Ein Verstoß gegen eine Vorabdelegation und die Durchführung eigenverantwortlicher Maßnahmen kann zum individuellen Entzug der Vorabdelegation führen.
Oberverwaltungsgericht Thüringen, Beschluss vom 23.10.2025, 3 EO 357/25:
vorgehend: Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 23.07.2025, 8 E 676/25 We
Transparenzhinweis: Ich war an dem Verfahren selbst nicht beteiligt.
Geschützt: NotSan-Ausbildung in Mainz
Geschützt: Fortbildung Rettungsdienst-Recht in Essen
Behandlungsvertrag im Rettungdienst?
Kommt im Rettungsdienst ein Behandlungsvetrag zustande? Nein, jedenfalls in 15 von 16 Bundesländern nicht. Wieso, erkläre ich in diesem Video
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Aufklärung durch Notfallsanitäter bei Transportverweigerung?
Kann ich als Notfallsanitäter Patienten selbst aufklären, die den Transport oder die Versorgung verweigern? Ein kurzes Youtube-Video:
In der Zeitschrift „Retten“ gibt es noch einen etwas älteren Aritkel vn mir dazu: Volltext gratis unter: https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/pdf/10.1055/s-0042-114478.pdf
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