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Entscheidung des OVG Thüringen zu § 2a NotSanG
Das Oberverwaltungsgericht Thüringen hat eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Weimar bestätigt: Eine Vorabdelegation geht eigenverantwortlichen Maßnahmen eines Notfallsanitäters vor (§ 2a NotSanG). Ein Verstoß gegen eine Vorabdelegation und die Durchführung eigenverantwortlicher Maßnahmen kann zum individuellen Entzug der Vorabdelegation führen.
Oberverwaltungsgericht Thüringen, Beschluss vom 23.10.2025, 3 EO 357/25:
vorgehend: Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 23.07.2025, 8 E 676/25 We
Transparenzhinweis: Ich war an dem Verfahren selbst nicht beteiligt.
Betäubungsmittel-Gabe durch Notfallsanitäter
Zum Thema Betäubungsmittel-Gabe durch Notfallsanitäter habe ich ein kurzes Video-auf Youtube eingestellt. Sie brauchen entsprechende Beratung oder ein Seminar? Nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Geschützt: NotSan-Azubi-Seminar HSK
NotSanG und NotSan-APrV für Praxisanleitende
Für angehende Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter habe ich einen Unterricht zum Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und der Notfallsanitäter-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSan-APrV) gestaltet.
Die Teilnehmenden finden die Präsentation hier: Das Passwort gab es in der Veranstaltung.
Das Thema eignet sich übrigens auch sehr gut für die jährliche Praxisanleiter-Fortbildung. Sie suchen auch einen Dozenten für Recht in ihrer Praxisanleiter-Fortbildung? Nehmen Sie gerne Kontakt auf!
Rechts Fresh Up für NotSan-Azubis
Meinen herzlichen Dank für die sehr engagierte Teilnahme am 11. April 2024.
Die Teilnehmenden können hier die Präsentation herunterladen, das Passwort gab es in der Veranstaltung
Bei Interesse an dem angekündigten Gratis-Online-Seminar: Sendet mir einfach eine eMail an die Adresse aus der Präsentation oder nutzt das Kontaktformular
