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Online-Diskussion Notfallsanitäter-Gesetz: Aufzeichnung jetzt verfügbar
In der letzten Woche durfte ich an einer Online-Diskussion um § 2a NotSanG teilnehmen. Veranstalter war die Deutsche Gesellschaft für Rettungswissenschaften e. V. (DGRe). Teilnehmende waren:
Markus Eitzer (Stadtrechtsrat, Notfallsanitäter, Mannheim)
Thomas Hochstein (Erster Staatsanwalt, Rettungssanitäter, Stuttgart)
Prof. Dr. Andreas Pitz (Professor für Gesundheitsrecht, Rettungsassistent, Mannheim) Guido C. Bischof (Fachanwalt, Notfallsanitäter, Castrop-Rauxel)
Die Aufzeichnung ist jetzt auf Youtube verfügbar:
Der DGRe, namentlich Thomas Hofmann, danke ich für die Einladung und die Moderation.
Guido C. Bischof jetzt auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bereits langjährig bin ich auch schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig. Um sich offiziell „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ nennen zu dürfen, benötigt es aber etwas mehr: Ein Lehrgang von 120 Stunden, drei Klausuren zu fünf Stunden und zuletzt muss man mindestens 100 bearbeitete arbeitsrechtliche Fälle nachweisen.
Nachdem ich Anfang 2020 den Lehrgang erfolgreich abgeschlossen hatte, hatte ich dann auch Zeit, meine entsprechende Fall-Liste zusammenzustellen. Nun ist es offiziell: Ich bin (auch) Fachanwalt für Arbeitsrecht und führe damit die zweite Fachanwaltsbezeichnung. Fachanwalt für Medizinrecht bin ich bereits seit 2014.
