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Entscheidung des OVG Thüringen zu § 2a NotSanG

Das Oberverwaltungsgericht Thüringen hat eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Weimar bestätigt: Eine Vorabdelegation geht eigenverantwortlichen Maßnahmen eines Notfallsanitäters vor (§ 2a NotSanG). Ein Verstoß gegen eine Vorabdelegation und die Durchführung eigenverantwortlicher Maßnahmen kann zum individuellen Entzug der Vorabdelegation führen.

Oberverwaltungsgericht Thüringen, Beschluss vom 23.10.2025, 3 EO 357/25:

vorgehend: Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 23.07.2025, 8 E 676/25 We

Transparenzhinweis: Ich war an dem Verfahren selbst nicht beteiligt.

Kategorie: Medizinrecht ·Rettungsdienst-Recht | von: Guido C. Bischof
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