Seit dem 1. Januar 2017 gibt es in der Pflegeversicherung ein neues Einstufungssystem, statt der bisherigen 3 Pflegestufen gibt es nunmehr 5 Pflegegrade. Die Einstufung mag pflegewissenschaftlich präziser sein, das Verfahren ist aber auch nochmals deutlich komplizierter als vorher.
Der Arbeiter-Samariter-Bund in Bremen hat online und gratis die Broschüre
Voraussetzungen & Leistungen der Pflegeversicherung“
veröffentlicht, welche das neue Einstufungssystem und auch die Leistungen sehr schön und gut verständlich darstellt. Eine klare Empfehlung dafür.
Bezogen auf ein Klageverfahren nach negativem Widerspruch heißt es dort: „Auch wenn sich das Verfahren einige Monate hinziehen kann, so stehen die Chancen für einen Erfolg vor Gericht erfahrungsgemäß gut“. Dem kann ich nur vollständig zustimmen. Pflegebedürftige oder Angehörige sollten sich durch einen ersten negativen Bescheid der Pflegekasse nicht entmutigen lassen, auch nicht durch einen negativen Widerspruchsbescheid. Die Klärung im Sinne des Pflegebedürftigen braucht leider häufig das Klageverfahren und dort sollte man professionellen Beistand haben.