Kanzlei Bischof

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Warum dauert ein Gerichtsverfahren so lange?

Schon beim ersten Gespräch in meiner Kanzlei, spätestens aber wenn sich die Akte in Richtung Klageerhebung entwickelt, versuche ich Mandanten darauf vorzubereiten, dass ein Gerichtsprozess in der Regel nicht innerhalb weniger Wochen abgeschlossen ist. Gerade in Arzthaftungssachen, dauert ein Verfahren ohne das es zu zusätzlichen Verzögerung kommen problemlos 1 1/2 bis 2 Jahre. In einer Instanz. Die etwaige Rechtsmittelinstanz schließt sich dann an.

Wenn die Klage eingereicht wird, fordert das Gericht zunächst einen Vorschuss der kompletten Gerichtskosten beim Kläger an. Erst danach wird die Klage zugestelt und der Beklagte erhält midnestnes vier Wochen Frist, um sich inhaltlich zur Klage zu äußern. Bis dann die Erwiderung des Beklagten beim Kläger ankommt, sind so problemlos zwei Monate vergangen. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, das jedes Schreiben einer Parte etwa einen Monat in Anspruch nimmt.

Zu diesem Zeitablauf tragen auch die manchmal etwas merkwürdigen Postlaufzeit ab und innerhalb des Gerichts bei. Hier ein Beispiel aus dem Jahr 2016:

Das Schreiben des Gerichts stammt vom 1. Juni. Ob es an diesem Datum nur diktiert wurde oder tatsächlich schon geschrieben, weiß ich nicht. Der Brief gerät dann jedenfalls erst am 10. Juni in die Post (vgl. Briefumschlag). In meiner Kanzlei kommt er dann am 14. Juni an. Zwischen dem Datum des Schreibens und dem Posteingang bei mir, liegen also schon kanpp 2 Wochen. Wenn ich dann zur Bearbeitung noch zwei oder drei Tage benötige, sind problemlos 3 Wochen vergangen, bevor mein Mandant von dem Schreiben Kenntnis erhält.

Ein etwas aktuelleres Beispiel:

Das Schreiben einer anderen Kanzlei datiert vom 20. Oktober 2017 und ist -vermutlich- vorab gefaxt worden. Das Original mit Abschriften, vgl. § 133 Zivilprozessordnung, kommt aber erst am 7. November 2017 bei Gericht an. Es sind also mittlerweile 2 1/2 Wochen vergangen. Das Gericht leitet das Schreiben relativ zügig weiter und ich erhalte es am 14. November, also gute drei Wochen, nachdem das Schreiben verfasst wurde.

Ab dem 1. Januar 2018 wird übrigens das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA) eingeführt. Dann sollen zumindest die Anwälte für die Gerichte verpflichtend per besonderer elektronischer Post erreichbar sein. Schauen wir mal, ob das Prozesse schneller vorangehen lässt.

Kategorie: Allgemein ·Unterhaltung | von: Guido C. Bischof
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