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Verkehrsunfall: Gegenseite muss auch Kosten des eigenen Anwalts ersetzen

28. März 2017 von: Guido C. Bischof

Das Wichtigste vorab: Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, hat die Gegenseite Ihnen nicht nur den eigentlichen Schaden zu ersetzen, sondern auch die Kosten eines Rechtsanwalts.

Die Regulierung eines Verkehrsunfall ist oftmals komplex, da es neben dem offensichtlichen „Blechschaden“ eine Vielzahl anderer Positionen gibt, die der Schädiger zu ersetzen hat. Während die Möglichkeit bei Verletzungen Schmerzensgeld zu verlangen, noch bekannt ist, werden viele Geschädigten bei Positionen wie einem Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall oder einer Aufwandspauschale überfordert sein. Gegnerische Haftpflichtversicherungen klären den Geschädigten natürlich nicht über diese Möglichkeiten auf, sondern versuchen ihre Zahlungen nach Kräften so gering wie möglich zu halten. Auch die Möglichkeiten einer „fiktiven Abrechnung“ gegenüber einer tatsächlich erfolgenden Reparatur werfen diverse rechtliche und praktische Fragen auf. Viele Geschädigte verschenken dann leider ihr Geld.

Einen Anwalt zu beauftragen ist für den unschuldig Geschädigten hochgradig sinnvoll und in der Regel mit keinen Kosten verbunden.

 

Kategorie: Verkehrsrecht
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