Eine alltägliche Situationt: Ein Autofahrer hat an der Ampel Grün, hört aber ein Martinshorn und bremst sein Fahrzeug deshalb wieder ab. In einem vom Landgericht Hamburg entschiedenen Fall fuhr ein anderer Autofahrer von hinten auf das bremsende Fahrzeug auf.
Der Fahrer des vorderen Wagens, verlangte vollen Schadensersatz vom Auffahrenden. Dessen Versicherung regulierte den Unfall nur zu zwei Drittel. Sie argumentierte mit einem Mitverschulden des vorderen Fahrers, da dieser bei grüner Ampel gebremst habe.
Dem hat das Landgericht Hamburg klar widersprochen. Schon der Anschein spreche dafür, dass der Auffahrende entweder unaufmerksam gewesen oder beim Abbiegen zu dicht aufgefahren ist. Zudem sei das Bremsen hier berechtigt gewesen, auch wenn später kein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn an der Unfallstelle vorbeigefahren sei.
Der Auffahrende wurde zu weiterem Schadensersatz verurteilt.
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 31.Oktober 2016, 306 O 141/16)