
Transparente Kosten – von Anfang an
Juristische Beratung ist Vertrauenssache. Dazu gehört auch, dass Sie von Beginn an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können.
Ich lege großen Wert auf eine transparente und nachvollziehbare Vergütung. Deshalb informiere ich Sie bereits im Erstgespräch über die voraussichtlichen Kosten Ihres Mandats und bespreche mit Ihnen die für Ihren Fall passende Abrechnungsform.
Je nach Angelegenheit erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung oder im Rahmen eines Pauschalhonorars.
Als Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten bundesweit in rechtlich und wirtschaftlich bedeutsamen Angelegenheiten. Durch meine zusätzliche praktische Erfahrung im Gesundheitswesen verfüge ich über ein besonderes Verständnis für die Herausforderungen von Beschäftigten, Leistungserbringern und Unternehmen im Gesundheitssektor.
Mein Ziel ist eine rechtlich fundierte, praxisnahe und effiziente Vertretung Ihrer Interessen. Die nachfolgend dargestellten Honorare spiegeln diesen Spezialisierungsgrad sowie den Anspruch an eine qualitativ hochwertige anwaltliche Beratung wider.
Erstberatung
Eine Erstberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre rechtliche Situation einzuschätzen und die Erfolgsaussichten sowie das weitere Vorgehen zu besprechen.
Erstberatung für Privatpersonen: 240,00 € inkl. MwSt.
Die Erstberatung ist auch telefonisch, per Videokonferenz (Zoom) oder per eMail möglich. Die Kosten der Erstberatung zahlen Sie unmittelbar bei der Beratung. Neben Barzahlung gerne auch per Karte, Paypal oder durch vorherige Überweisung.
Eine Erstberatung ist eine einmalige, pauschale, überschlägige Einstiegsberatung von maximal 45 Minuten. Dazu gehören keine vorherigen Recherchen. Es kann daher sein, dass in der Erstberatung noch keine vollständige rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes möglich ist.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Bei einigen Mandaten zur Vertretung kann ich Ihnen weiterhin eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anbieten. Die Gebühren werden dabei entweder anhand des Streitwertes berechnet oder ergeben sich aus einem im RVG vorgegebenen Gebührenrahmen.
Diese Abrechnung ist zum einen für juristische Laien teilweise schwer zu durchblicken. Zum anderen kann die Abrechnung nach dem RVG insbesondere bei relativ niedrigen Streitwerten unwirtschaftlich sein. In diesen Fällen vereinbare ich mit Ihnen eine zusätzliche Vergütung. Diese Gebühren werden regelmäßig nicht von einer Rechtsschutzversicherung oder der Gegenseite übernommen. Gerne informiere ich Sie über die Details.
Pauschalvereinbarungen/Standardleistungen
In geeigneten Fällen vereinbare ich gerne feste Pauschalhonorare. Diese bieten Ihnen von Anfang an Planungssicherheit und Klarheit über die entstehenden Kosten.
| Strafrechtliche Ermittlungsverfahren mit bis zu vier Stunden Bearbeitungszeit (Inklusivzeit) |
1.050,00 € |
| Widerspruchsverfahren Prüfungen, z. B. Berufsabschlussprüfungen Notfallsanitäter:Innen; Pflegeberufe, Hebammen, Physiotherapie mit bis zu zehn Stunden Bearbeitungszeit (Inklusivzeit) |
2.950,00 € |
Alle genannten Preise sind einschließlich Mehrwertsteuer. Sofern anfallend, kommen Gebühren Dritter (z. B. von Behörden oder Gerichten) dazu. Die oben genannte enthaltene Bearbeitungsdauer (Inklusivzeit) reicht für die meisten Mandate völlig aus. Sollte in seltenen Fällen zusätzliche Bearbeitungszeit erforderlich sein, berechne ich diese mit dem unten angegebenen Stundensatz. Ich erfasse die Zeit minutengenau und gebe Ihnen mindestens eine Stunde vor Ablauf der Inklusivzeit eine „Vorwarnung“. Auch hier ist mir Kostentransparenz wichtig.
Vergütung nach Zeitaufwand
Bei vielen Mandaten ist eine Abrechnung nach Zeitaufwand die fairste und transparenteste Lösung. Sie zahlen dabei ausschließlich für die tatsächlich erbrachte anwaltliche Tätigkeit.
Die Abrechnung erfolgt minutengenau.
Privatpersonen: 300,00 € pro Stunde inkl. MwSt.
Für Seminare unterbreite ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot, hier kalkuliere ich abweichend von den o. g. Stundensätzen. Fragen Sie gerne an.
Rechtschutzversicherungen
Wenn Sie mich zu Ihrer Vertretung beauftragen, sende ich gerne für Sie eine erste Kostendeckungsanfrage an Ihre Versicherung. Rückfragen der Versicherung leiten wir an Sie weiter. Bei Erstberatungen übernehmen Sie die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.
Rechtschutzversicherungen decken in der Regel nur die Kosten der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Zusagen ob und in welchem Umfang eine Rechtschutzversicherung Leistungen übernimmt, können weder ich, noch meine Mitarbeitenden tätigen. Dies liegt an einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherungsverträge, unterschiedlichen Leistungsumfängen und nicht vorhersehbarem Regulierungsverhalten der Versicherungen.
Fragen zu den Kosten?
Sollten Sie Fragen zur Vergütung oder zu den verschiedenen Abrechnungsmodellen haben, sprechen Sie mich gerne an. Transparenz und Fairness sind für mich selbstverständlich.
