Kanzlei Bischof

Erinstraße 9 44575 Castrop-Rauxel Tel. 02305 -590 77 57


Landgericht Berlin, Urteil vom 27. September 2016, 36 O 7/14: Volltext der Entscheidung zum groben Behandlungsfehler durch Leitstelle

25. Juli 2018 von: Guido C. Bischof

Ein abschließender Beitrag zum Thema „Grober Behandlungsfehler durch die Leitstelle“: Mir liegt der Volltext der erstinstanzlichen Entscheidung (Landgericht Berlin, Urteil vom 27. September 2016, 36 O 7/14) nunmehr vor. Die Entscheidung ist unten als PDF verlinkt.

Inhaltlich ist die Entscheidung lesenswert, da sie nochmals deutlich mehr Sachverhalt enthält als die zweitinstanzliche Entscheidung des Kammergerichts.

Es zeigen sich zwei medizinisch-fachlich interessante Nebenaspekte des Sachverhalts: Beim ersteintreffende RTW war zunächst kein Sauerstoff verfügbar, auch die Absaugpumpe funktionierte nicht. Trotz einer Überprüfung zuvor war sowohl die Sauerstofflasche leer, ebenso der Akku der Absaugpumpe.

Diese Aspekte waren rechtlich für die Entscheidung des Landgerichts nicht erheblich, ebenso waren sie für das Kammergericht unerheblich. Man mag allerdings vermuten, dass beide Defekte nicht zu einer positiven Betrachtung des Einsatzgeschehens durch die Gerichte geführt haben.

Die Beschlüsse des Kammergerichts finden sich in meinem ersten Blog-Beitrag.

Die abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13. März 2018, VI ZR 324/17) ist, wie zu erwarten war, sehr kompakt. Der Vollständigkeit halber habe ich auch diese Entscheidung unten zum Download als PDF gestellt.

Landgericht Berlin, Urteil vom 27. September 2016, 36 O 7/14: Volltext-PDF

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13. März 2018, VI ZR 324/17: Volltext-PDF