Kanzlei Bischof

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Train the Prüfer – Lehrkräfte-Fortbildung Notfallsanitäter-Ausbildung

Heute habe ich mit sehr engagierten Lehrkräften eine Fortbildung für Prüferinnen und Prüfer in der Notfallsanitäter-Ausbildung durchgeführt. Vielen Dank!

Die Präsentation gibt es hier zum Download. Das Passwort gab es in der Veranstaltung:

Sie suchen auch eine Fortbildung für Lehrkräfte oder Praxisanleiter zu Notfallsanitäter-Prüfungen? Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Kategorie: Medizinrecht ·Rettungsdienst-Recht | von: Guido C. Bischof
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Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfung: Nur zwei Prüfer in der mündlichen Prüfung?

Ich wurde in meiner mündlichen Ergänzungsprüfung nur durch zwei Prüfer geprüft? War das richtig?

Grundsätzlich muss der mündliche Teil der Ergänzungsprüfung von mindestens zwei Fachprüferinnen oder- prüfern abgenommen werden (§ 18 Abs. 3 Satz 1 NotSan-APrV). Einer dieser Prüfer muss jedoch Ärztin bzw. Arzt mit der Zusatzweiterbildung „Notfallmedizin“ sein (§ 16 Abs. 4 Satz 1 NotSan-APrV). Ferner müssen unter den Prüfern der mündlichen Prüfung zwei Lehrkräfte sein, die an der Schule unterrichten (§ 16 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 3 NotSan-APrV).

Eine mündliche Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter mit nur zwei Prüfern ist also möglich, wenn beide Prüfer Lehrkräfte an der Schule sind und mindestens einer davon Ärztin bzw. Arzt mit der Zusatzweiterbildung „Notfallmedizin“.

Nicht zu verwechseln ist das natürlich mit der Frage, wer überhaupt dem Prüfungsausschuss angehören muss. Zu grundsätzlichen rechtlichen Fragen rund um die (nicht bestandene) Notfallsanitäter-Prüfung darf ich auf meinen Artikel „Notfallsanitäter-Prüfung nicht bestanden: Widerspruch oder nicht?“ hinweisen.