Kanzlei Bischof

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Aktuelles/Blog

Corona-Quarantäne rechtswidrig, wenn Arbeit erlaubt

Aus den „Frühzeiten“ der Pandemie liegt hier noch ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, über den ich noch nicht geschrieben habe.

Ich war beauftragt, gegen eine „Absonderungsverfügung“, also eine Quarantäne-Anordnung eines Gesundheitsamtes vorzugehen. Dies war letztlich auch erfolgreich.

In einem Nebenaspekt befasst sich das Verwaltungsgericht mit der sog. „Arbeits-Quarantäne“. Gemeint ist, dass einer Person die „ansteckungsverdächtig“ ist oder eine Kontaktperson ist, eine Absonderung (Quarantäne) auferlegt wird. Zugleich wird dieser Person aber gestattet, ihrer Arbeit nachzugehen.

Diese war insbesondere bei Mitarbeitenden im Gesundheitswesen üblich. Diese mussten -bei entsprechende Verdacht oder gar Nachweis einer Infektion- in Quarantäne, „durften“ aber dennoch arbeiten.

Wenn man über diese Arbeits-Quarantäne nachdenkt: ist dies schon etwas merkwürdig: Eine eventuell infektiöse Person muss sich isolieren, darf (oder besser: muss) jedoch weiter arbeiten und hat dabei Kontakt zu erkrankten oder gesundheitlich geschwächten Personen.

Das Verwaltungsgericht findet deutliche Worte:

Ungeachtet dessen erweist sich die hier angeordnete häusliche
Absonderung als ermessensfehlerhaft. Die Maßnahme ist unverhält-
nismäßig. Dadurch, dass der Antragstellerin gestattet wurde, während
der häuslichen Absonderung ihrer Arbeit außerhalb des Hauses nach-
zugehen, ist die Eignung der Maßnahme für eine Unterbrechung einer
Infektionskette grundlegend in Frage gestellt.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 20 L 1232/20

Kurzfassung: Wenn Quaranänte oder Absonderung, dann auch „echt und komplett“. Die Anordnung einer „Arbeits-Quarantäne“ wird regelmäßig zur rechtswidrig der kompletten Quarantäne-Anordnung führen.

Guido C. Bischof verantwortet Kapitel in medizinrechtlichem Kompendium

Der C. F. Müller-Verlag hat kürzlich die 56. Aktualisierung zum Werk „Gesundheitsrecht – Kompendium für die Rechtspraxis“ veröffentlicht.

Damit enthält das Kompendium erstmals Kapitel zur Thematik „Rettungsdienst und Notfallversorgung“. Es ist einer der wenigen deutschsprachigen Fachbücher, in dem diese Thematik überhaupt behandelt wird. Verantwortlicher Autor ist Guido C. Bischof, Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht und Notfallsanitäter.

Beitrag Notfall- und Rettungsmedizin: Der Kompetenzbegriff

Unter dem Titel „Der Kompetenzbegriff – ein Aufruf zu mehr Differenziertheit“ erscheint in der Ausgabe 2/2021 der Zeitschrift Notfall- und Rettungsmedizin ein Beitrag, zudem auch ich einen (bescheidenen) Beitrag leisten durfte.

Der Kerninhalt des Beitrags ist mir dabei sehr wichtig: Um die „Kompetenz“ von Rettungsfachpersonal wird momentan häufig diskutiert. Dabei wird aber der Begriff Kompetenz regelmäßig völlig unterschiedlich genutzt. Das Resultat: Wir kommunizieren aneinander vorbei.

Persönlich möchte ich ergänzen: Und der ein oder andere hält Lautstärke dabei für wichtiger als Sachinhalte.

Der Beitrag ist online bereits verfügbar, jedoch kostenpflichtig: https://doi.org/10.1007/s10049-021-00845-5

Kategorie: Rettungsdienst-Recht | von: Guido C. Bischof
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Beitrag Im Einsatz: Kinder und Jugendliche im Einsatzgeschehen

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Im Einsatz“ aus dem S&K-Verlag findet sich ein Beitrag von mir zum Thema „Rechtliche Betrachtung für Einsatzkräfte und Betroffene: Kinder und Jugendliche im Einsatzgeschehen“.

Cover-Bild „Im Einsatz“ 1/2021, (C) S&K-Verlag

Ein Link zum Verlag findet sich hier.

In dem Beitrag befasse ich mich unter anderem mit minderjährigen NotSan-Auszubildenden und mit sonstigen minderjährigen Einsatzkräften.

Geschützt: Weiterbildung NotSan-Praxisanleiter: Rechtliche Aspekte

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Kategorie: Arbeitsrecht ·Rettungsdienst-Recht | von: Guido C. Bischof
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Geschützt: Leitstellen-Ausbildung in Recklinghausen

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Kategorie: Medizinrecht ·Rettungsdienst-Recht | von: Guido C. Bischof

„Noris nörgelt“ – Artikel zu arbeitsrechtlichen Dauerbrennern in der Zeitschrift Rettungsdienst

Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift Rettungsdienst aus dem S+K-Verlag beinhaltet einen Themenschwerpunkt „Rechtsfragen im Rettungsdienst“. Unter der Überschrift

„Noris nörgelt: Probleme mit Dienstplan, Überstunden und mehr“

habe ich mich mit arbeitsrechtlichen Dauerbrennern wie dem „Einspringen“, Überstunden durch Folgeeinsätze und dem Dienstplan auseinandergesetzt.

Kategorie: Arbeitsrecht ·Rettungsdienst-Recht | von: Guido C. Bischof
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Geschützt: Rettungsdienst-Fortbildung in Mülheim

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Kategorie: Rettungsdienst-Recht | von: Guido C. Bischof
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